C-Lizenz Ausbildung
Ausbildungsreihe 25/26
Der BWHV bietet in Zusammenarbeit mit den Sportbünden in Baden-Württemberg die Ausbildung zur C-Lizenz an. Die C-Lizenz Ausbildung des BWHV umfasst 120 Lerneinheiten und soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Teilnehmer*innen aus Baden-Württemberg können sich grundsätzlich an allen drei Sportschulen für die C-Lizenz Ausbildung anmelden. Wir empfehlen, geographische Gesichtspunkte (z.B. wegen der Anfahrt) zu berücksichtigen. Ein Wechsel von Ausbildungsreihen/Sportschulen ist innerhalb der Ausbildung nicht mehr möglich.
Wir erwarten von allen Teilnehmern eine aktive Mitarbeit, sowohl in den praktischen als auch den theoretischen Einheiten.
KHTA: es werden jährlich mehrere Lehrgänge in unterschiedlichen Formaten (unter der Woche / Wochenende und zentral auf Sportschulen / dezentral in Bezirken/Vereinen) angeboten. Die auf den Sportschulen in Baden-Württemberg stattfindenden Lehrgänge sind inkl. Übernachtung. Weitere Details zur KHTA unter HBW - Handball Baden-Württemberg e.V.: DHB-KHTA.
Aufbaulehrgang 1: es handelt sich um einen Wochenlehrgang (Montag-Freitag) inkl. Übernachtung an den Sportschulen in Baden-Württemberg. Vor Beginn des Aufbaulehrgangs 1 findet eine Onlinephase im Umfang von vier Lerneinheiten statt. Die Teilnahme am Aufbaulehrgang 1 ist nur bei vorheriger Teilnahme an einer KHTA möglich.
Aufbaulehrgang 2: es handelt sich um einen dreitägigen Lehrgang (Montag-Mittwoch oder Mittwoch-Freitag) inkl. Übernachtung an den Sportschulen in Baden-Württemberg. Vor Beginn des Aufbaulehrgangs 2 findet eine Onlinephase im Umfang von vier Lerneinheiten statt. Die Teilnahme am Aufbaulehrgang 2 ist nur bei vorheriger Teilnahme am Aufbaulehrgang 1 möglich.
Prüfungslehrgang: es handelt sich um einen dreitägigen Lehrgang (Montag-Mittwoch oder Mittwoch-Freitag) inkl. Übernachtung an den Sportschulen in Baden-Württemberg. Die Teilnahme am Prüfungslehrgang ist nur bei vorheriger Teilnahme am Aufbaulehrgang 2 möglich.
Alle oben genannten Lehrgänge erfüllen die Voraussetzung für die Beantragung von Bildungszeit für ehrenamtliche Tätigkeiten nach dem BzG BW.
Zulassungsvoraussetzungen
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Die Anmeldung ist nur über das Onlineanmeldeverfahren möglich. Eine persönliche Registrierung im System "Phönix II" - siehe Handbuch PersonenAccount - ist notwendig.
- Bei der Onlineanmeldung wird eine automatische Mail an den angegebenen Verein für die Vereinsfreigabe generiert.
- Einreichung der prüfungsrelevanten Unterlagen bis zu den genannten Terminen. Die Nachweise können im PersonenAccount in der Mappe "Seminare" hochgeladen werden.
- Termingerechte Begleichung der Teilnehmergebühr.
Anmeldemodalitäten
- Die Anmeldung zu einer Ausbildungsreihe ist nur im Gesamten möglich. Dies bedeutet, dass eine Anmeldung zu einer Ausbildungsreihe automatisch die Anmeldung zum Aufbaulehrgang 1, Aufbaulehrgang 2, Prüfungslehrgang beinhaltet.
- Wir bitten darum, sich lediglich zu einer Ausbildungsreihe anzumelden (zu jener, die vorrangig besucht werden möchte) und dann weitere mögliche Termine im Anmeldeprozess anzukreuzen.
- Der Anmeldezeitraum endet voraussichtlich am 15. Dezember.
- Etwa vier Wochen nach Anmeldeschluss erhält der Bewerber Bescheid, ob er einen Teilnehmerplatz erhalten hat oder auf der Warteliste steht.
- Sollte von einem Verein mehr als eine Anmeldung vorliegen, bitten wir um kurze Stellungnahme, welcher Trainer vorrangig behandelt werden soll, da wir je nach Anmelderesonanz jedem Verein die Möglichkeit der Ausbildung seines Trainers bieten wollen.
prüfungsrelevante Nachweise
KHTA:
- Mindestalter 14 Jahre
- Bescheinigung KHTA-Online-Phase 1
- Bescheinigung KHTA-Online-Phase 2
AL 1, AL 2, PL
- Mindestalter 16 Jahre
- Mitglied in einem baden-württembergischen Verein
- Teilnahmebescheinigung DHB-KHTA, maximal 2 Jahre gültig (vor AL 1)
- Bescheinigung Aufbaulehrgang-Online-Phase 1 (vor AL 1)
- Bescheinigung Aufbaulehrgang-Online-Phase 2 (vor AL 2)
- Nachweis einer 9-Unterrichtseinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Ausbildung bis spätestens zum Prüfungslehrgang, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Lt. DOSB werden Online-Erste-Hilfe-Kurse NICHT anerkannt.
- Vor Abschluss einer Lizenzausbildung ist ein Ehrenkodex für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen- und -verbänden zu unterschreiben. Das Formular ist hier hinterlegt.
Alle oben genannten Nachweise sind im PersonenAccount, Register „Seminare“ hochzuladen.
Wir behalten uns vor, eine Auswahl der eingehenden Bewerbungen zu treffen. Deshalb werden im Zeitrahmen der Bewerbungsfrist alle Teilnehmer auf die Warteliste gesetzt.
Mit dem Ergebnis der Zulassung zur C-Lizenz-Ausbildung kann spätestens 4 Wochen nach Meldetermin gerechnet werden.
Gebühren:
Die Teilnahmegebühr für die C-Lizenz (Aufbaulehrgang 1, Aufbaulehrgang 2, Prüfungslehrgang, jeweils inkl. Unterkunft und Verpflegung) belaufen sich auf € 400,00. Die Rechnung wird dem bei der Online-Anmeldung angegebenen Zahler in Rechnung gestellt. Ein Sepa-Mandat für das Lastschrifteinzugsverfahren ist vorzulegen.
Rücktritt:
- Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Anmeldung aus wichtigen Gründen zu stornieren.
- Absagen im Zeitraum der Meldefrist können im PersonenAccount, Register „Seminare“ digital vorgenommen werden.
- Absagen nach Meldefrist sind umgehend an die Geschäftsstelle mitzuteilen, damit ein anderer Interessent nachrücken kann.
- Absagen von Trainern, welche auf der Warteliste stehen, werden ebenfalls gebeten, dies rechtzeitig mitzuteilen.
- Bei Absagen innerhalb 30 Tagen oder weniger vor Lehrgangsbeginn (einschließlich 1. Seminartag), bei Abbruch oder Unterbrechung des Lehrgangs wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
- Beim Vorliegen triftiger Gründe, z.B. einem krankheitsbedingten Ausfall (Attestpflicht!), besteht auch innerhalb der 30 Tage vor Lehrgangsbeginn die Möglichkeit, die Anmeldung zu einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme zu stornieren. In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr fällig. Alles Weitere regelt die entsprechende Gebührenordnung.
Prüfungsteile
- Nachweis der Lehrfähigkeit (= Lehrprobe). Aus einer schriftlich ausgearbeiteten Trainingsstunde sind wesentliche Teile im Umfang von ca. 20 Minuten im Rahmen einer Lehrprobe durchzuführen. Anschließend folgt eine kurze mündliche Reflexion mit der Prüfungskommission.
- Schriftliche Prüfung in Form von Fragebögen zu sportartspezifischen und sportart-übergreifenden Themen.
Prüfungswiederholung
- Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben, können frühestens nach Ablauf von drei Monaten die Prüfung wiederholen.
- Prüfungsteile, die bei der ersten Prüfung mit Erfolg abgelegt wurden, müssen nicht wiederholt werden.
- Bewerber, die in allen Prüfungsteilen nicht bestanden haben, müssen den gesamten Prüfungslehrgang wiederholen.
Verpflichtendes Lehrmaterial ist
- die Bezahlversion der DHB-Rahmentrainingskonzeption (www.dhb-rtk.de). Der digitale Zugang wird durch den BWHV rechtzeitig vor dem Aufbaulehrgang 1 zur Verfügung gestellt und ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
- das Buch von M. Scherbaum / J. Pabst (Kinderhandball - Von den Minis bis zur D-Jugend. Ein Leitfaden für Trainer) Dieses wird bei Besuch der KHTA (Teil 2) ausgegeben und muss nicht separat erworben werden. Wer bereits die DKHA absolviert und das Buch in diesem Rahmen erworben hat, bekommt dieses nicht erneut in Rechnung gestellt.
Eine Verkürzung der C-Lizenz-Ausbildung ist bei einem Sportstudium an einer Universität mit dem Schwerpunktfach Handball auf Nachweis möglich. Eine Verkürzung muss über die Geschäftsstelle mit den dazu notwendigen Unterlagen beantragt werden.
Bei Neuausstellung der C-Lizenz Handball hat diese eine Gültigkeit von 4 Jahren. Bei Erstausstellungen ist die Lizenz tagesgenau bis vier Jahre nach der Prüfung gültig (z.B. C-Lizenz-Prüfung am 13.02.2025 -> Gültigkeit bis 12.02.2029). Spätestens im letzten Jahr der Gültigkeit ist eine vom BWHV anerkannte Fortbildungsmaßnahme von mindestens 15 Lerneinheiten für die Verlängerung der C-Lizenz zu besuchen.
Die Landessportbünde in Baden-Württemberg bezuschussen nebenberufliche Übungsleiter mit gültiger Lizenz. Genauere Informationen bekommen Sie auf den Homepages der Landessportbünde.
Die Teilnahme an der KHTA ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Die Teilnahme am Aufbaulehrgang 1 ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Unter Umständen kann der Abschluss der KHTA länger als zwei Jahre bis zum Beginn des Aufbaulehrgangs 1 zurückliegen. In diesem Fall würde die zweijährige Gültigkeit des KHTA-Zertifikats ablaufen. 14-jährigen Teilnehmer*innen, die wissen, dass sie nach der KHTA mit der C-Lizenz-Ausbildung weitermachen wollen, empfehlen wir das Absolvieren der KHTA erst im 15. Lebensjahr, um eine reibungslose Eingliederung in die C-Lizenz Ausbildung zu ermöglichen.
Für Teilnehmer*innen, die bereits den Nachweis einer DKHA-Teilnahme aus Württemberg erbringen können, besteht übergangsweise die Möglichkeit, zusätzlich zur DKHA entweder Teil 1 oder Teil 2 der DHB-KHTA nachzuweisen (selbstverständlich können auch beide Teile besucht werden). Der Nachweis der DKHA darf zum Zeitpunkt der Vorlage jedoch nicht älter als 4 Jahre sein.
Aufgrund der Abläufe an den Sportschulen sind die konkreten Termine für AL 2 und PL zum Teil noch nicht bekannt. Diese werden spätestens im Herbst 2025 feststehen.
AL 1: 13.10. – 17.10.25
AL 2: 04.02. – 06.02.26
PL: 05/2026
AL 1: 03.11. – 07.11.25
AL 2: 11.02. – 13.02.26
PL: 06/2026
AL 1: 24.11. – 28.11.25
AL 2: 05/2026
PL: 07/2026
AL 1: 08.12. – 12.12.25
AL 2: 06/2026
PL: 07/2026
AL 1: 22.09. – 26.09.25
AL 2: 19.01. – 21.01.26
PL: 05/2026
AL 1: 06.10. – 10.10.25
AL 2: 26.01. – 28.01.26
PL: 06/2026
AL 1: 17.11. – 21.11.25
AL 2: 05/2026
PL: 07/2026
AL 1: 10.11. – 14.11.25
AL 2: 07.01. – 09.01.26
PL: 04/2026
AL 1: 01.12. – 05.12.25
AL 2: 23.03. – 25.03.26
PL: 06/2026