Allgemeine Informationen zur C- und B-Trainer - Fortbildung
Die Fortbildungen des BWHV in 2025 adressieren profilspezifische Themen, angepasst auf das Trainerprofil in der jeweiligen Altersklasse. Leitend sind dabei die Ausbildungsstufen der DHB-Rahmentrainingskonzeption Basisschulung (= Kinderhandball), Grundlagentraining, Aufbautraining 1 + 2 (= Jugendhandball) und Anschlusstraining (= Erwachsenenhandball). So soll jede Fortbildung sowohl handballspezifische Schwerpunkte aus der jeweiligen Ausbildungsstufe beinhalten, aber zum Beispiel auch auf den Baustein Athletik/Motorik und/oder Coaching eingehen.
Das Profil Kinderhandballtrainer*in wird durch die neue DHB-Kinderhandballtrainer*innen-Ausbildung angesprochen. Für Teilnehmende der DHB KHTA, die bereits eine DOSB C- oder B-Lizenz (Sportart: Handball) erworben haben und aktiv als Trainer*innen im Kinderhandball tätig sind, kann das vollständige Absolvieren der DHB KHTA als reguläre Fortbildung im Umfang von 15 LE für die Verlängerung der DOSB C- oder B-Lizenz anerkannt werden.
Bei Terminen, bei denen es noch freie Plätze gibt, ist die Anmeldung weiterhin möglich.
Bei Neuausstellung der C-Lizenz Handball hat diese eine Gültigkeit von 4 Jahren.
Bei Neuausstellung der B-Lizenz Handball hat diese eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Eine Verlängerung der Trainer-Lizenz setzt voraus, dass spätestens im letzten Jahr der Lizenzgültigkeit an einer vom BWHV anerkannten C- bzw. B-Lizenz-Fortbildungsmaßnahme von mindestens 15 Fortbildungsstunden teilgenommen wird.
Die aktuellen Lizenzdaten sind im Personen-Account, Register „Lizenzen“ abrufbar.
Ist die Lizenz zwei Jahre und länger abgelaufen, ist die Trainerordnung , § 10 und 11 des DHB zu beachten.
Gerne können Sie sich auch direkt mit Sabina Hudelmaier in Verbindung setzen.
- Das Mindestalter für die Teilnahme an den Fortbildungen beträgt 18 Jahre.
- Bei einer Anmeldung zu Fortbildungsmaßnahmen zur Lizenzverlängerung ist die Vorlage einer DOSB-Trainer C Leistungssport Handball bzw. DOSB-Trainer B Leistungssport Handball notwendig.
- Es ist einmalig ein Ehrenkodex zu unterschreiben und im PersonenAccount, Register „Seminare“ als Nachweis hochzuladen.
Die Anmeldung erfolgt online durch die bei den unten aufgeführten Terminen hinterlegten Links.
Gebühren:
Die Teilnahmegebühr für die Fortbildungen (einschl. Unterkunft und Verpflegung) belaufen sich auf € 200,00. Die Rechnung wird dem bei der Online-Anmeldung angegebenen Zahler in Rechnung gestellt. Ein Sepa-Mandat für das Lastschrifteinzugsverfahren ist vorzulegen.
Rücktritt:
- Absagen im Zeitraum der Meldefrist können im Personen-Account, Register „Seminare“ digital vorgenommen werden.
- Absagen nach Meldefrist sind umgehend an die Geschäftsstelle mitzuteilen, damit ein anderer Interessent nachrücken kann.
- Absagen von Trainern, welche auf der Warteliste stehen, werden ebenfalls gebeten, dies rechtzeitig mitzuteilen.
- Bei Absagen innerhalb 30 Tagen oder weniger vor Lehrgangsbeginn (einschließlich 1. Seminartag), bei Abbruch oder Unterbrechung des Lehrgangs wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
- Beim Vorliegen triftiger Gründe, z.B. einem krankheitsbedingten Ausfall (Attestpflicht!), besteht auch innerhalb der 30 Tage vor Lehrgangsbeginn die Möglichkeit, die Anmeldung zur Fortbildungsmaßnahme zu stornieren. In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr fällig. Alles Weitere regelt die entsprechende Gebührenordnung.
07.05. – 08.05.25 – FB2 – Profil Erwachsenentrainer*in in all seinen Facetten – ausgebucht
Themen FB2 : u.a. „Verschiedene Varianten der 6:0-Abwehr in Theorie und Praxis“ sowie „Nicht hoffen, handeln! – Eine Effektivitätsanalyse von 1.371 Time-outs im Handball; Der Handball und der Faktor Zeit – Auswirkungen auf das passive Spiel“
29.05. – 30.05.25 – FB4 – Profil Erwachsenentrainer*in in all seinen Facetten – freie Plätze
Themen FB4 : u.a. „Verschiedene Varianten der 6:0-Abwehr in Theorie und Praxis“ sowie „Nicht hoffen, handeln! – Eine Effektivitätsanalyse von 1.371 Time-outs im Handball; Der Handball und der Faktor Zeit – Auswirkungen auf das passive Spiel“
23.07. – 24.07.25 – FB5 – Profil Jugendtrainer*in in all seinen Facetten – nur noch Plätze auf Warteliste
Der inhaltliche Schwerpunkt der Fortbildung 5 wird auf dem Abwehrspiel in individueller, kooperativer und kollektiver Form liegen. Beim Blick auf die neu eingeführte B-Jugend-Bundesliga und deren Ergebnisse lassen sich auf einen ersten Blick „Torfestivals“ erkennen (z.B. 53:29, 30:43, 43:34, etc.). Nicht selten lassen sich Statements von Trainern dazu lesen: „Wir haben den Gegner am Ende überrannt“. Daraus resultiert, dass der Tempospielabwehr in Form des Rückzuges eine ebenso hohe Bedeutung für den Spielausgang beigemessen werden muss wie dem Abwehrspiel in der Formation.
03.11. – 04.11.25 – FB8 – Profil Torhütertrainer*in in all seinen Facetten – freie Plätze
Diese Fortbildungen werden für die C- und B-Lizenz-Verlängerung mit mind. 16 Fortbildungsstunden angerechnet.
Die Fortbildungen halten die Vorgaben des Bildungszeitgesetzes ein. Weitere Informationen siehe Bildungszeitgesetz.
12.05. – 13.05.25 – FB3 – Profil Erwachsenentrainer*in in all seinen Facetten – nur noch Plätze auf Warteliste
01.10. – 02.10.25 – FB6 – Profil Jugendtrainer*in in all seinen Facetten – freie Plätze
01.12. – 02.12.25 – FB10 – Profil Jugendtrainer*in in all seinen Facetten – freie Plätze
Diese Fortbildungen werden für die C- und B-Lizenz-Verlängerung mit mind. 16 Fortbildungsstunden angerechnet.
Die Fortbildungen halten die Vorgaben des Bildungszeitgesetzes ein. Weitere Informationen siehe Bildungszeitgesetz.
31.03. – 01.04.25 – FB1 – Profil Jugendtrainer*in in all seinen Facetten – Referent Klaus Feldmann (ausgebucht)
Themen F1: In dieser Fortbildung werden von der „Basis für Tempohandball“, über „Handlungsschnelligkeit“ und „individuelles Training für LA/RA“ auch noch „Randfiguren im Blickpunkt“, „Mit dem Raum spielen“ und weitere interessante Inhalte sowohl in Theorie wie auch Praxis thematisiert werden.
13.10. – 14.10.25 – FB7 – Profil Torhütertrainer*in in all seinen Facetten – freie Plätze
17.11. – 18.11.25 – FB9 – Profil Erwachsenentrainer*in in all seinen Facetten – nur noch Plätze auf Warteliste
Diese Fortbildungen werden für die C- und B-Lizenz-Verlängerung mit mind. 16 Fortbildungsstunden angerechnet.
Die Fortbildungen halten die Vorgaben des Bildungszeitgesetzes ein. Weitere Informationen siehe Bildungszeitgesetz.
Fortbildung Ball- und Teamsport (nur C-Lizenz) – 28.04. – 30.04.25 (Sportschule Steinbach)
Damit die Lizenzverlängerung vorgenommen werden kann, bitten wir, uns die Teilnahmebestätigung vorzulegen.
Kinderhandballkongress (Kihako) – 29.06.2025 (Kornwestheim) – Die Teilnahme wird mit 7 Fortbildungsstunden für die C- und B-Lizenz anerkannt. Selbstverständlich sind auch nicht lizenzierte Interessenten herzlich willkommen.
Schwäbische Handballschule – 04.07. – 05.07.25 (Ludwigsburg-Pflugfelden) – weitere Informationen folgen
Kinderhandballkongress (Kihako) – 19.10.2025 (Lahr) – Die Teilnahme wird mit 7 Fortbildungsstunden für die C- und B-Lizenz anerkannt. Selbstverständlich sind auch nicht lizenzierte Interessenten herzlich willkommen.
Fortbildungen der Bezirke des BWHV können zur Verlängerung von C-/B-Lizenzen anerkannt werden.
Dazu muss der Bezirk die Anerkennung der Fortbildung beim BWHV mind. sechs Wochen vor der Fortbildung beantragen.
Der BWHV legt dann fest, ob und wenn ja mit wievielen Lerneinheiten die Fortbildung angerechnet werden kann.
Grundlage für die Einzelfall-Prüfung ist ein vom Bezirk vorgelegtes konkretes, schriftlich fixiertes Fortbildungskonzept.
Notwendige Inhalte des Fortbildungskonzeptes lassen sich hier nachlesen.
Fortbildungen der Vereine des BWHV können zur Verlängerung von C-/B-Lizenz anerkannt werden.
Dazu muss der Verein die Anerkennung der Fortbildung beim BWHV mind. sechs Wochen vor der Fortbildung beantragen.
Der BWHV legt dann fest, ob und wenn ja mit wievielen Lerneinheiten die Fortbildung angerechnet werden kann. Grundlage für die Einzelfall-Prüfung ist ein vom Verein vorgelegtes konkretes, schriftlich fixiertes Fortbildungskonzept.
Notwendige Inhalte des Fortbildungskonzeptes lassen sich hier nachlesen.
Es entsteht eine Genehmigungsgebühr in Höhe von 250,00 €, die dem Verein nach Anerkennung der Anrechnung zur Lizenzverlängerung in Rechnung gestellt wird.
Hinweis für Teilnehmer*innen:
Bei Verlängerung von Lizenzen durch Anerkennung einer dezentralen Trainerfortbildung muss für die nächste Lizenzverlängerung eine zentrale Maßnahme besucht werden.
An "DTFB" können - sofern nichts anderes vermerkt - auch nicht lizenzierte Trainer teilnehmen.
Fortbildungen, die von anderen Handball-Landesverbänden des DHB durchgeführt werden, werden gemäß der von den ausrichtenden Landesverbänden festgelegten Regelungen zur Verlängerung der C- und/oder B-Lizenz anerkannt.
Hierzu muss die Teilnahmebestätigung (einschl. Themen, Umfang, Referenten...) dem BWHV vorgelegt werden.
Fortbildungen, die von Vereinen, Bezirken oder Kreisen anderer DHB-Handball-Landesverbände durchgeführt werden, können vom BWHV nur dann anerkannt werden, wenn diese vom dazugehörigen Landesverband geprüft und freigegeben wurden.
Hierzu muss die Teilnahmebestätigung (einschl. Themen, Umfang, Referenten, Anerkennung des dazugehörigen Landesverbandes...) dem BWHV vorgelegt werden.
Hinweis für Teilnehmer*innen:
Bei Verlängerung von Lizenzen durch Anerkennung einer dezentralen Trainerfortbildung außerhalb des BWHV muss für die nächste Lizenzverlängerung eine zentrale Maßnahme besucht werden.
Ob Fortbildungen anderer Institutionen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden können, kann nur im Rahmen einer Einzelfall-Prüfung durch den BWHV entschieden werden. Grundlage für die Einzelfall-Prüfung ist ein vom Veranstalter der externen Fortbildungsmaßnahme vorgelegtes konkretes, schriftlich fixiertes Fortbildungskonzept. Notwendige Inhalte des Fortbildungskonzeptes lassen sich hier nachlesen.
Hinweis für Teilnehmer*innen: Der Mindestumfang der vom Ausbildungsträger (DHB o. Landesverband) verantworteten Fortbildungsmaßnahmen beträgt mindestens 10 LE pro Fortbildungszyklus.
Daraus ergibt sich eine Obergrenze von maximal 5 LE die pro Ausbildungszyklus durch externe Fortbildungsmaßnahmen abgedeckt werden können.
Online-Fortbildungen werden unabhängig von ihrer Dauer (Anzahl der LE) nur mit 5 Lerneinheiten anerkannt.
Die erforderlichen 15 LE zur Lizenzverlängerung können nicht durch die Teilnahme mehrerer Online-Fortbildung gesammelt werden.
Geschäftsstelle

